Presseaussendung 4.9.2012

Empörte Bürger und verunsicherte Eltern - Interessensgemeinschaft fordert Aufklärung

Nicht nur die Behauptungen des "Badener Verein für Ballsport und Bewegung" (ZVR Zahl 995458501) mit Zustellanschrift in Kottingbrunn in der Petition "Ja zu unseren Sportplätzen" sind falsch, auch die Behauptung des Verein-Obmanns in der Badener Zeitung (30.8.2012), dass die Interessensgemeinschaft eine Klage vorbereitet, ist unrichtig. Im Gegenteil haben wir in unserem Schreiben Zusammenarbeit angeboten, wenn es darum geht, einen Platz für Erwachsene zum Fussballspielen zu finden. Einzige Bedingung ist, dass Kinder, Jugendliche und Anrainer nicht in ihrer Lebensqualität eingeschränkt oder gefährdet werden. Das ist möglich und dafür gibt es seit langem konkrete Vorschläge aller Oppositionsparteien, die von der ÖVP und den Grünen bis jetzt abgelehnt werden.

In der Petition wird behauptet, "bereits seit Jahrzehnten existiere in der Schwartzstraße ein Sportplatz". Das ist falsch, es handelt sich um einen Kinderspielplatz. "Nach und nach wurden auch Grundstücke direkt neben dem Sportplatz bebaut und bewohnt." Das ist falsch, die unmittelbaren Anrainer in der Schwartzstraße wohnen seit den 70er Jahren dort, damals gab es keinen Spielplatz, sondern nur Felder. Die Anrainer-Häuser in der Melkergasse wurden vor 2010 gebaut. Damals gab es die Altersbeschränkung bis 18 Jahre am Kinderspielplatz. Weiter wird behauptet "geht es nach einigen wenigen Anrainern, soll jetzt für viele junge Menschen Schluss mit sportlicher Betätigung sein!" Das ist falsch und irreführend. Nicht wie behauptet einige wenige Anrainer sondern insgesamt mehr als 370 Badener haben in einem Initiativantrag im Mai dieses Jahres die Wiedereinführung der Altersbegrenzung auf 18 Jahre gefordert, da die Benutzung dieses Kinderspielplatzes auch wirklich Kindern und Jugendlichen vorbehalten bleiben soll. Weiter wird dies angeblich "nicht nur in der Schwartzstraße, sondern in ganz Baden gefordert!" Das ist falsch. In unserem Initiativantrag steht ausdrücklich für den Kinderspielplatz Melkergasse / Schwartzstraße.

Um diese unwahren und irreführenden Behauptungen aufzuklären braucht es keinen Anwalt. Da der Verein mit diesen unwahren Behauptungen weiterhin für seine Petition wirbt, leiten wir die Angelegenheit an Rechtsexperten weiter, um klären zu lassen, ob eine Petition mit wissentlich unrichtigen Behauptungen, sollte sie der Gemeinde vorgelegt werden, überhaupt behandelt werden darf. Denn behandelt wird sie dann u. a. von Gemeinderäten der ÖVP, die den von über 370 Badenern unterstützten Antrag auf Wiedereinführung der Altersbegrenzung durch das Einbringen eines Abänderungsantrags (Öffnungszeiten) ignoriert haben.

Die umstrittene Petition empört viele Bürger, die sich fragen, wieso ein Verein mit Zustelladresse in Kottingbrunn (lt. Vereinsregister) eine Forderung stellt, die sich ausschließlich auf Baden bezieht.

Es besteht großer Aufklärungsbedarf. Nicht nur empörte Bürger sondern auch verunsicherte Eltern melden sich bei uns und fragen, ob das Ballfangnetz wirklich vom TÜV als Kinder gefährdend bezeichnet wird. Dazu liegt uns ein Schreiben der Gemeinde vom Mai 2011 mit folgendem Original-Zitat vor:

"Von einer Überspannung bzw. von einer Teilüberspannung des Sportplatzes rät der Sachverständige des TÜV ab, da eine derartige Überspannung gefährlich werden könnte. Beispiele aus Wien zeigen, dass Jugendliche aus Leichtsinn immer wieder versuchen derartige Überspannungen zu beklettern und unter anderem auch als Trampolin zu verwenden. Hinzu kommt, dass sich bei mehr als 6 m Höhe und insbesondere auch bei einer Überspannung naturgemäß die statischen Probleme und insbesondere der Winddruck sowie die Reif- und Schneelast vervielfachen.
Eine Teilüberspannung würde sich auf EUR 14.000,- an Kosten belaufen.
Die Stadtgemeinde wird aber sicherlich keine Maßnahmen gegen den Expertenrat des Sachverständigen des TÜV durchführen, und zieht daher eine Überspannung bzw. Teilüberspannung des Spielplatzes nicht in Betracht."

Jetzt wird es doch gebaut. In der Grünanlagenverordnung steht "die Benützung der Spielplätze erfolgt auf eigene Gefahr." Wer übernimmt die Verantwortung, wenn ein Kind dadurch zu Schaden kommt?

Wir berichten seit 2007 darüber, dass Erwachsene mit ihren Autos und Motorrädern von überall her, aus Wien, Mödling etc. kommen und unsere Badener Kinder vom Spielplatz vertreiben, durch ihre scharfen Ballschüsse gefährden und für die Anrainer eine permanente Lärmbelästigung und Verlust der einstigen Lebensqualität bedeuten. Unsere vielfachen Beschwerden darüber haben die Gemeinde im Jahr 2010 dazu veranlasst, einfach das Alter auf 24 Jahre anzuheben und damit diese Zustände zu legalisieren. Natürlich stellt sich dadurch die Frage, ob der ÖVP Nicht-Badener wichtiger sind als die eigenen Bürger.

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